Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme
- abgeschlossene Truppführerausbildung geistige und körperliche Eignung zum Führen von Motorbooten sowie ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen (ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber) die Fahrerlaubnis für Sportboote wurde nicht entzogen Ausbildungsziel
1. Befähigung zum Führen eines Motorbootes der Feuerwehr im Feuerwehreinsatz auf Binnengewässern Dauer des Lehrgangs
Führer von Rettungsbooten 40 Stunden |
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